Do. Apr 25th, 2024

Flurförderzeuge

Sie fahren in Ihrer Firma ein Flurförderzeug (Gabelstapler)?

Sie haben keinen Flurförderzeugschein ? (Staplerschein)

Wissen Sie, dass Sie für das Führen eines Staplers die Eignung und Befähigung nachweisen müssen? Durch eine theoretische und praktische Prüfung sowie durch eine betriebliche Unterweisung?

Ohne Staplerschein darf also niemand einen Stapler fahren – auch nicht nur mal eben schnell, oder kurz, nur auf dem Hof oder wenn man alleine ist.

Wussten Sie das ?

Sie den Stapler ohne Staplerschein nicht fahren dürfen?

… oder dass Sie nach den Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“ mindestens 18 Jahre alt sein müssen.

… dass die Gurtpflicht im Stapler erst einige Jahre nach der Pflicht im Auto eingeführt wurde?

…das jeder Staplerfahrer einmal im Jahr seine Fahreignung nachweisen muss?

Zu viele offene Fragen?

Rufen sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin mit uns, damit wir alle Fragen mit Ihnen zusammen klären können.

Wir arbeiten nach den Richtlinien der DGUV

Kosten der Ausbildung:

€ 120,00 pro TN

€ 60,00 pro TN jährliche Unterweisung