Sa. Dez 21st, 2024

Evakuierungshelfer

Der Evakuierungshelfer ist eine vom Unternehmen oder Betreiber benannte Person, die die Evakuierung eines Objekts (Büro,Schulen,Kitas,Firmen usw.) unterstützt. Die Aufgaben des Evakuierungshelfers ergeben sich aus dem jeweiligen Evakuierungskonzept welcher Bestandteil der Brandschutzordnung Teil C ist. Die Funktion des Evakuierungshelfers ist parallel zum Brandschutzhelfer zu sehen.

Alle Beschäftigten sind über grundlegende Sicherheitsmaßnahmen, einschließlich der Nutzung von Flucht- und Rettungswegen, zu informieren. Die Evakuierung wird anhand sogenannter Evakuierungsübungen regelmäßig erprobt. Gemäß § 12 Abs. 1 ArbSchG sind Unterweisungen jährlich zu wiederholen. Im Einzelfallweist die Gefährdungsbeurteilung im Sinne von § 5 Abs. 1 ArbSchG darauf hin wie oft eine Evakuierungsübung abgehalten werden muß.

Die Schulung zum Evakuierungshelfer erfolgt in Kombination mit der Brandschutzhelfer Ausbildung.