Sa. Dez 21st, 2024

Leitern,Tritte,Regale

Die Leiterprüfung ist ein wichtiger Bereich der Arbeitssicherheit.

Nur wenn ein Leiterprüfer Beschädigungen rechtzeitig erkennt, können Leitern und Tritte jederzeit bedenkenlos genutzt werden. Schweißnähte, Schrauben und Nieten können nach längerer Benutzung instabil werden.

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet Sie als Arbeitgeber dazu, Ihre Arbeitsmittel regelmäßig zu prüfen oder prüfen zu lassen. Die genauen Anforderungen an die Prüfung von Leitern und Tritten sind in Teil 2 der „Technischen Regeln für die Betriebssicherheit 1203“ (TRBS 1203) nachzulesen.

Die DGUV Information 208‑016, ist eine berufsgenossenschaftliche Information über die praktische Anwendung der Betriebssicherheitsverordnung und der TRBS.

Sie können die DGUV Information 208-016 in unserem Downloadbereich herunterladen.